Bankenpleite: Was passiert mit dem Festgeld? Das müssen Sparer wissen

Wenn eine Bank insolvent wird, greift in Deutschland ein mehrstufiges Schutzsystem für Spareinlagen. Festgeldkonten sind gesetzlich bis 100.000 Euro pro Person und Bank abgesichert, bei vielen deutschen Instituten sogar darüber hinaus durch freiwillige Sicherungsfonds. Eine Bankeninsolvenz bedeutet also für die meisten Sparer keinen Totalverlust – vorausgesetzt, man kennt die Regeln und hat sein Vermögen klug verteilt.
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Geschrieben von
Sebastian Zimmermann
Erstellt am
05.08.2026
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Die Frage kommt in der Finanzberatung regelmäßig auf: Was passiert eigentlich mit meinem Festgeld, wenn die Bank insolvent wird? Für viele Sparerinnen und Sparer ist das Festgeldkonto eine wichtige Säule im Vermögensaufbau: planbare Zinsen, feste Laufzeiten, überschaubare Risiken. Doch was, wenn ausgerechnet das Kreditinstitut, bei dem das Geld liegt, in eine wirtschaftliche Schieflage gerät?

Die Nachrichten der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Bankeninsolvenzen keine rein theoretische Möglichkeit sind. Die Pleite der Greensill Bank im Jahr 2021 oder der Zusammenbruch mehrerer US-amerikanischer Regionalbanken 2023 haben viele Anleger aufgeweckt. Wer heute in Festgeld investiert oder diesen Schritt plant, sollte die Mechanismen der Einlagensicherung verstehen und wissen, wie er sein Kapital optimal schützt.

Was ist die gesetzliche Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Schutzsystem, das Ihr Bankguthaben absichert, falls das Kreditinstitut zahlungsunfähig wird. Geregelt ist sie in Deutschland durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) vom 3. Juli 2015, mit dem die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde.

Der entscheidende Grundsatz: In der gesamten Europäischen Union sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank gesetzlich geschützt. Dieser Betrag gilt für Einzelkonten. Bei Gemeinschaftskonten, zum Beispiel bei Ehepaaren, verdoppelt sich der Schutz auf bis zu 200.000 Euro, da jeder Kontoinhaber seinen eigenen Freibetrag erhält.

Wichtig zu verstehen ist, was genau unter den Begriff „Einlage“ fällt. Geschützt sind Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Sparbücher und Sparbriefe. Nicht geschützt durch die gesetzliche Einlagensicherung sind hingegen Aktien, ETFs, Anleihen, Fondsanteile oder Zertifikate, allerdings aus einem anderen Grund als viele vermuten: Diese Wertpapiere gelten als Sondervermögen und bleiben im Insolvenzfall rechtlich Eigentum des Anlegers. Sie können einfach auf ein anderes Depot übertragen werden und sind daher von einer Bankenpleite in der Regel gar nicht betroffen.

Tipp: Wenn Sie Festgeld und Wertpapiere kombinieren möchten, bietet SJB einen ganzheitlichen Ansatz. Erfahren Sie auf www.sjb.de/zinsen-sparen mehr zu sicherheitsorientierten Anlageoptionen und informieren Sie sich auf www.sjb.de/selber-in-etfs-und-fonds-investieren über den Einstieg in das DIY-Depot mit ETFs und Fonds.

Was passiert konkret, wenn eine Bank insolvent wird?

Sobald die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) den Entschädigungsfall offiziell feststellt, läuft ein klar geregeltes Verfahren an. Die zuständige Entschädigungseinrichtung informiert die Kunden des betroffenen Instituts und leitet die Rückzahlung ein.

In der EU gilt eine gesetzliche Auszahlungsfrist von maximal sieben Werktagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls. Die Entschädigungseinrichtung kontaktiert die Kunden direkt und bittet um die Angabe einer neuen Bankverbindung, auf die die Auszahlung erfolgen soll, da das Konto bei der insolventen Bank gesperrt ist. Betroffene müssen lediglich ihre neue IBAN übermitteln, ein aufwendiger Antrag ist in der Regel nicht nötig.

Geschützt ist dabei das Gesamtguthaben aus Anlagebetrag und den bis zum Insolvenztag aufgelaufenen Zinsen, zusammen bis maximal 100.000 Euro pro Person. Wichtig zu verstehen: Die Zinsen werden nicht zusätzlich über diese Grenze hinaus erstattet, sie fließen in die Gesamtsumme ein. Wer beispielsweise 98.000 Euro angelegt hat und bis zum Insolvenztag sind 3.000 Euro Zinsen aufgelaufen, hat einen Gesamtanspruch von 101.000 Euro – ausgezahlt werden davon jedoch nur 100.000 Euro. Die restlichen 1.000 Euro müssten als Insolvenzforderung angemeldet werden.

Entscheidend ist außerdem: Es zählen alle Einlagen bei derselben Bank zusammen, wer also zwei Festgeldkonten und ein Tagesgeldkonto beim selben Institut führt, ist insgesamt nur bis 100.000 Euro abgesichert.

Als praktisches Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie haben 80.000 Euro auf einem Festgeldkonto und 30.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto bei derselben Bank angelegt. Insgesamt also 110.000 Euro. Im Entschädigungsfall würden Sie 100.000 Euro sicher zurückerhalten. Die verbleibenden 10.000 Euro müssten Sie als nicht gesicherter Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend machen, mit ungewissem Ausgang.

Hinweis: Die genannten Beträge und Fristen beziehen sich auf den gesetzlichen Mindestschutz. Ob im Einzelfall zusätzliche Sicherungssysteme greifen, hängt vom jeweiligen Institut ab.

Die verschiedenen Sicherungssysteme im Überblick

Das deutsche Bankensystem kennt mehrere Sicherungsebenen, die je nach Bankengruppe unterschiedlich ausgestaltet sind:

Bankengruppe Sicherungssystem Schutzumfang
Private Banken (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank) Gesetzliche EdB + freiwilliger Einlagensicherungsfonds (BdB) Gesetzlich 100.000 Euro, freiwillig bis 3 Mio. Euro (Stand 2026)
Sparkassen Institutssicherung (DSGV-Haftungsverbund) Faktisch unbegrenzt — Ziel ist die Verhinderung jeder Pleite
Volksbanken / Raiffeisenbanken Institutssicherung (BVR-Sicherungseinrichtung) Faktisch unbegrenzt — kein Mitgliedsinstitut soll insolvent werden
Öffentliche Banken Gesetzliche EdB (seit 2021 integriert) + freiwilliger ESF Gesetzlich 100.000 Euro, freiwillig weiterführend

Besonders relevant ist der Unterschied zwischen der klassischen Einlagensicherung und der sogenannten Institutssicherung bei Sparkassen und Volksbanken. Während die gesetzliche Einlagensicherung erst nach einer Insolvenz greift und dann Entschädigungen auszahlt, setzt die Institutssicherung bereits viel früher an: Das System verpflichtet die Mitgliedsinstitute dazu, eine in Not geratene Bank zu stützen, zu fusionieren oder anderweitig zu stabilisieren – sodass es gar nicht erst zur Pleite kommt. Seit Bestehen dieser Systeme musste noch kein Kunde einer Sparkasse oder Volksbank einen Verlust hinnehmen.

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken

Private Banken, die Mitglied im Bundesverband deutscher Banken (BdB) sind, bieten zusätzlich zum gesetzlichen Schutz den freiwilligen Einlagensicherungsfonds an. Dieser schützt Einlagen privater Kunden, Personengesellschaften und Stiftungen über die gesetzliche Grenze hinaus.

Allerdings wurde dieser Schutz in den vergangenen Jahren schrittweise reduziert. Die aktuellen Grenzen (Stand 2026) sehen wie folgt aus:

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Schutzumfang für private Sparer maximal 3 Millionen Euro pro Bank und ab dem 1. Januar 2030 wird er auf maximal 1 Million Euro gesenkt. Für Unternehmen gelten entsprechend angepasste Grenzen.

Für die überwiegende Mehrheit der Privatsparer ändert sich dadurch nichts: Wer weniger als 1 Million Euro bei einer einzelnen Bank hält, ist weiterhin vollständig abgesichert. Erst bei sehr hohen Beträgen sollten Anleger über eine Verteilung auf mehrere Institute nachdenken.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht im Rahmen des freiwilligen Fonds nicht, im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung. In den rund fünfzig Jahren seines Bestehens ist der Fonds aber allen seinen Verpflichtungen nachgekommen.

Wie schützen Sie sich bei höheren Beträgen?

Für Anleger mit einem Festgeldvolumen deutlich über 100.000 Euro gibt es eine bewährte Strategie: die Festgeldtreppe über mehrere Banken. Konkret bedeutet das: Sie verteilen Ihr Kapital so auf verschiedene Institute, dass jeder Teilbetrag die gesetzliche Sicherungsgrenze von 100.000 Euro nicht überschreitet.

Ein Praxisbeispiel: 300.000 Euro aufgeteilt auf drei verschiedene Banken mit je 100.000 Euro und innerhalb dieser Banken mit unterschiedlichen Laufzeiten von zwölf, vierundzwanzig und sechsunddreißig Monaten. So ist jeder Teilbetrag vollständig gesetzlich abgesichert und Sie erhalten regelmäßig Liquidität zurück, die Sie flexibel reinvestieren können.

Diese Kombination aus Risikostreuung und planbarem Liquiditätszufluss nennt sich Festgeldtreppe. Einen ausführlichen Ratgeber dazu finden Sie hier.

Sonderfall: Erhöhter Schutz bis 500.000 Euro bei besonderen Lebensereignissen

Ein wichtiger, aber wenig bekannter Aspekt des deutschen Einlagensicherungsrechts ist der sogenannte temporäre Erhöhungsschutz nach § 8 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG). Er greift in Situationen, in denen Menschen innerhalb kurzer Zeit größere Geldbeträge auf ihr Konto erhalten, etwa durch den Verkauf einer Wohnimmobilie, eine Erbschaft, eine Abfindung, eine Scheidungsauszahlung oder eine einmalige Rentenauszahlung.

In diesen Fällen erhöht sich der gesetzliche Schutz für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Geldeingang auf bis zu 500.000 Euro. Der Gedanke dahinter: Wer plötzlich einen hohen Betrag erhält, soll nicht sofort gezwungen sein, das Geld auf mehrere Banken zu verteilen, nur um den gesetzlichen Schutz zu wahren.

Für Festgeldanleger ist das besonders relevant. Viele Menschen parken den Erlös aus einem Hausverkauf oder einer Erbschaft zunächst auf einem Festgeldkonto, während sie über die weitere Verwendung nachdenken. In dieser Übergangsphase greift der erhöhte Schutz automatisch, ohne gesonderten Antrag.

Tipp: Wenn Sie einen größeren Betrag aus einem solchen Lebensereignis anlegen möchten, sprechen Sie mit dem SJB-Team. Wir helfen Ihnen dabei, die Übergangsphase sinnvoll zu überbrücken und das Kapital anschließend strukturiert und sicher anzulegen. Einen ersten Überblick zu passenden Strategien und weiteren Informationen finden Sie hier. 

Was ist mit ausländischen Banken?

Viele Zinsplattformen wie Raisin (Weltsparen) oder ähnliche Anbieter bieten Festgeldangebote von Banken aus anderen EU-Ländern an. Hier gilt ebenfalls die europäische Einlagensicherungsrichtlinie. Jeder EU‑Mitgliedstaat muss Einlagen bis 100.000 Euro absichern.

Allerdings sollte man dabei zwei Punkte im Blick behalten: Erstens variiert die Bonität der nationalen Sicherungsfonds. Länder mit wirtschaftlich stabiler Haushaltslage und hoher Bonität bieten in der Praxis mehr Verlässlichkeit als Sicherungssysteme kleinerer Volkswirtschaften. Zweitens kann die Abwicklung im Entschädigungsfall im Ausland deutlich länger dauern und mit mehr bürokratischem Aufwand verbunden sein als im Inland. Einen detaillierten Überblick zu den Chancen und Risiken von Festgeld im Ausland finden Sie im Ratgeberartikel zum Thema „Festgeld im Ausland anlegen” und “Festgeld sicher anlegen: Länder mit bester Sicherheit

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, welche Festgeldangebote für Ihre individuelle Situation am sinnvollsten sind, lohnt sich ein persönliches Gespräch. Das SJB-Team berät Sie unabhängig und ohne Interessenkonflikte. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter www.sjb.de/kontakt.

Was ist mit Depotanlagen – ETFs und Fonds?

Viele Anleger vermischen in der Diskussion zwei unterschiedliche Produktkategorien: Spareinlagen wie Festgeld einerseits und Wertpapiere wie ETFs und Investmentfonds andererseits.

Der entscheidende Unterschied: Wertpapiere im Depot sind kein Bankguthaben, das im Insolvenzfall in die Insolvenzmasse einfließt. Sie gelten rechtlich als Sondervermögen und bleiben Eigentum des Anlegers. Wird eine Bank insolvent, können die Wertpapiere schlicht auf ein anderes Depot übertragen werden, ohne Verlust. Dieses Schutzmerkmal macht ETFs und Investmentfonds in einem bestimmten Sinne sogar robuster gegen Bankenpleiten als klassische Spareinlagen über der Sicherungsgrenze.

Wer sein Vermögen also auf mehrere Säulen verteilen möchte, kann Festgeld für den sicherheitsorientierten Anteil und ETFs oder aktiv gemanagte Fonds für den ertragsorientierten Anteil kombinieren. Einen Einstieg in das eigenständige Investieren finden Sie auf SJB DIY-ETFs und ‑Fonds und ausführliche Ratgeber unter „Festgeld oder Geldmarkt-ETF“ sowie „Was sind ETFs überhaupt?“.

Häufige Fragen zur Banken-Insolvenz und zum Festgeld

Muss ich im Entschädigungsfall selbst aktiv werden?

Einen aufwendigen Antrag müssen Sie in der Regel nicht stellen. Die Entschädigungseinrichtung wird von der BaFin informiert und kontaktiert die Kunden direkt. Da das Konto bei der insolventen Bank gesperrt wird, müssen Sie lediglich eine neue Bankverbindung, also Ihre IBAN bei einer anderen Bank, übermitteln, auf die die Auszahlung dann erfolgt. Außerdem sollten Sie umgehend Ihren Arbeitgeber, die Rentenkasse und alle weiteren Zahlungspartner über die neue Kontoverbindung informieren.

Bekomme ich auch die aufgelaufenen Zinsen zurück?

Ja, allerdings fließen die aufgelaufenen Zinsen in die Gesamtsumme ein, die bis maximal 100.000 Euro geschützt ist. Sie werden also nicht zusätzlich über diese Grenze hinaus erstattet. Geschützt ist das Gesamtguthaben aus Anlagebetrag und Zinsen bis zum Insolvenztag – zusammen bis zur Sicherungsgrenze.

Was passiert mit meinem Festgeld, das noch nicht fällig ist?

Im Insolvenzfall wird das Festgeld wie jede andere Einlage behandelt und bis zur Sicherungsgrenze entschädigt, unabhängig von der vereinbarten Restlaufzeit.

Sind Gemeinschaftskonten besser geschützt?

Ja. Bei Gemeinschaftskonten erhält jeder Kontoinhaber seinen eigenen Schutz von 100.000 Euro, sodass sich der Gesamtschutz auf 200.000 Euro verdoppelt.

Was ist, wenn ich mehr als 100.000 Euro bei einer Bank habe?

Den Betrag über der gesetzlichen Sicherungsgrenze müssen Sie als Gläubiger im Insolvenzverfahren anmelden. Ob und in welchem Umfang Sie diesen Betrag zurückerhalten, ist ungewiss. Bei Mitgliedsbanken des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB greift zusätzlicher Schutz bis 3 Millionen Euro (Stand 2026). Alternativ empfiehlt sich die Verteilung auf mehrere Banken.

Fazit

Eine Bankeninsolvenz klingt bedrohlich – für die meisten Festgeldsparer in Deutschland ist sie es aber weniger als gedacht. Das mehrstufige Schutzsystem aus gesetzlicher Einlagensicherung, freiwilligem Einlagensicherungsfonds und Institutssicherung bei Sparkassen und Volksbanken sorgt dafür, dass Einlagen bis 100.000 Euro pro Person und Bank gut abgesichert sind. Wer höhere Beträge anlegen möchte, sollte diese strategisch auf mehrere Institute verteilen. Und wer neben Festgeld auch auf Wertpapiere setzt, profitiert vom Sondervermögensstatus von ETFs und Fonds – einer zusätzlichen Schutzebene, die viele unterschätzen.

Entscheidend bleibt: Informiert zu sein und das eigene Vermögen nicht ungeprüft bei einem einzigen Institut zu konzentrieren. Gern begleitet Sie das SJB-Team dabei, Ihre Geldanlage sicher und renditebewusst zu gestalten.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Für eine persönliche Empfehlung sprechen Sie bitte direkt mit unserem Team. Steuer- und Rechtsfragen sollten mit einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden.

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