Altersvorsorgedepot 2027: Starttermin, Regeln und Zulagen im Überblick

Zum 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot als staatlich geförderte Riester-Nachfolge. Sparerinnen und Sparer investieren ihr Guthaben künftig direkt in ETFs, Fonds und Anleihen ohne verpflichtende Vollgarantie. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu und die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 29. Mai 2026.
altersvorsorgedepot 2027
Geschrieben von
Sebastian Zimmermann
Erstellt am
22.07.2026
In diesem Artikel:

Millionen Riester-Verträge gelten seit Jahren als teuer und wenig renditestark. Mit dem Altersvorsorgedepot 2027 bekommt die geförderte private Altersvorsorge eine grundlegend neue Grundlage. Statt einer starren Beitragsgarantie rücken kapitalmarktnahe Anlagen in Fonds und ETFs in den Mittelpunkt und auch Selbstständige werden erstmals förderberechtigt. Doch welche Regeln gelten konkret, wie hoch fallen die neuen Zulagen aus und was bedeutet der Systemwechsel für bestehende Riester-Verträge? Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Fakten ein.

Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge und löst die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Anders als beim klassischen Riester-Vertrag besteht keine Pflicht zur hundertprozentigen Beitragsgarantie. Das eingezahlte Kapital kann damit stärker in Fonds und ETFs fließen, was langfristig höhere Renditechancen eröffnet. Wer dennoch Sicherheit bevorzugt, kann optional Varianten mit 80 oder 100 Prozent Garantie wählen. Für den einfachen Einstieg ist zudem ein zertifiziertes Standardprodukt vorgesehen, das jeder Anbieter führen muss. Einen verständlichen Einstieg in die Funktionsweise von ETFs bietet unser Ratgeberartikel.

Starttermin und rechtlicher Stand

Das Altersvorsorgedepot geht zum 1. Januar 2027 an den Start. Am 17. Dezember 2025 verabschiedete das Bundeskabinett den Regierungsentwurf. Am 27. März 2026 beschloss der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung, am 8. Mai 2026 stimmte der Bundesrat zu und am 29. Mai 2026 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge genießen jedoch Bestandsschutz und können weitergeführt oder in das neue System übertragen werden.

Hinweis: Einzelne Ausgestaltungsdetails können bis zum Start noch in nachgelagerten Verordnungen konkretisiert werden. Für eine individuelle Einschätzung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch unter www.sjb.de/kontakt.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, also Angestellte, Beamtinnen und Beamte sowie rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Die Einbeziehung aller weiteren Selbstständigen wurde erst durch die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in das verabschiedete Gesetz aufgenommen. Damit können erstmals auch Freelancer, Unternehmerinnen und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht von den staatlichen Zulagen profitieren. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeberartikel zum Thema Altersvorsorge für Selbstständige und Rürup-Rente für Selbständige.

Grundzulage im Überblick

Die staatliche Förderung orientiert sich an der Höhe der eigenen Einzahlungen und folgt einem beitragsproportionalen Stufenmodell. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr, also 10 Euro im Monat. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro. Für weitere Einzahlungen von 360,01 Euro bis zur Fördergrenze von 1.800 Euro pro Jahr sind es 25 Cent je Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Eigenbeitrag pro JahrFoerderquoteMaximale Zulage
Bis 360 Euro50 Cent je Euro (50 %)180 Euro
360,01 bis 1.800 Euro25 Cent je Euro (25 %)360 Euro
Gesamt bei voller Ausschoepfung540 Euro

Wer wenig sparen kann, profitiert damit prozentual besonders stark von der Förderung, denn schon kleine Beträge werden überproportional bezuschusst. Zusätzlich ist ein Berufseinsteigerbonus vorgesehen: Wer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich zur laufenden Förderung.

Kinderzulage für Familien

Für Eltern hält die Reform eine zusätzliche Förderung bereit. Die Kinderzulage funktioniert nach einer besonders großzügigen 1:1-Förderquote: Für jeden Euro, den ein Elternteil für sein Kind anspart, legt der Staat exakt einen weiteren Euro als Kinderzulage obendrauf. Diese Aufstockung gilt bis zu einem maximalen Eigenbeitrag von 300 Euro pro Jahr und Kind. Wer also genau 25 Euro im Monat einzahlt, erreicht damit die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr.

Beispiel: Eine Mutter mit zwei kindergeldberechtigten Kindern zahlt 1.200 Euro im Jahr (100 Euro monatlich) in ihr Altersvorsorgedepot ein. Sie erhält 50 Prozent auf die ersten 360 Euro (180 Euro) plus 25 Prozent auf die verbleibenden 840 Euro (210 Euro), macht zusammen 390 Euro Grundzulage. Da sie für beide Kinder den Maximalbetrag von je 300 Euro durch ihre Einzahlung abdeckt, kommen 600 Euro Kinderzulage hinzu. Insgesamt fließen damit 2.190 Euro in das Depot, obwohl nur 1.200 Euro aus eigener Tasche eingezahlt wurden.

Passende Impulse für den familiären Vermögensaufbau bietet der Beitrag Altersvorsorge Familie. Wer frühzeitig für den Nachwuchs sparen möchte, findet Tipps unter ETF für Kinder.

Einzahlungen und Höchstbeträge

Im Kontext des Altersvorsorgedepots 2027 ist es wichtig, zwei verschiedene Grenzen zu unterscheiden: den geförderten Höchstbetrag und die maximale Einzahlungsgrenze pro Vertrag.

Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Nur auf diesen Betrag gibt es die staatlichen Zulagen und nur dieser Betrag wird im Rahmen der Günstigerprüfung als Sonderausgabe steuerlich berücksichtigt. Der Sonderausgabenabzug ist dabei personengebunden: Wer mehrere Verträge bespart, erhöht damit nicht den steuerlich abziehbaren Betrag.

Darüber hinaus erlaubt das Gesetz eine maximale Einzahlung von bis zu 6.840 Euro pro Vertrag und Jahr. Für die Differenz von bis zu 5.040 Euro oberhalb der Fördergrenze gibt es zwar weder Zulagen noch einen Sonderausgabenabzug. Diese ungeförderten Beiträge profitieren innerhalb des Depots jedoch ebenfalls von der steuerfreien Ansparphase: Weder Abgeltungssteuer noch Vorabpauschale fallen auf Kursgewinne und Dividenden an, solange das Kapital im Depot verbleibt. Über Jahrzehnte kann dieser Steuerstundungseffekt den Zinseszins erheblich verstärken, wie der Beitrag Zinseszins verstehen anschaulich erklärt.

Besteuerung in der Ansparphase und im Alter

Während der Ansparphase bleiben sämtliche Erträge im Altersvorsorgedepot 2027 steuerfrei. Zusätzlich können die geförderten Einzahlungen einschließlich der Zulagen im Rahmen der Günstigerprüfung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist.

Im Alter erfolgt die Besteuerung nachgelagert. Die steuerliche Behandlung richtet sich danach, ob die Auszahlungen aus geförderten oder ungeförderten Beiträgen stammen. Geförderte Auszahlungen aus den Beiträgen bis 1.800 Euro inklusive der Zulagen und aller darauf erzielten Gewinne werden vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Im Ruhestand fällt dieser häufig niedriger aus als während des Berufslebens. Für ungeförderte Auszahlungen aus Beiträgen oberhalb von 1.800 Euro greift bei Erfüllung der sogenannten 12/65-Regel (mindestens zwölf Jahre Vertragslaufzeit und Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr) das Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der erzielten Gewinne ist dann steuerpflichtig. Andernfalls fällt die reguläre Abgeltungssteuer an.

Hinweis: Die individuelle steuerliche Behandlung hängt von der persönlichen Situation ab. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Rücksprache mit einem qualifizierten Steuerberater.

Riester-Vertrag übertragen: So funktioniert der Wechsel

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss diesen keineswegs kündigen. Ab 2027 lassen sich bestehende Verträge in ein Altersvorsorgedepot übertragen, wobei alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile vollständig erhalten bleiben. Entweder wird das Guthaben zu einem neuen Anbieter übertragen oder der bestehende Vertrag wird beim gleichen Anbieter in die neue Fördersystematik umgewandelt. Ab dem sechsten Vertragsjahr ist der Wechsel kostenfrei.

Wichtig: Eine vorzeitige Kündigung gilt als förderschädliche Verwendung und führt zur Rückzahlung sämtlicher Zulagen. Sinnvoller ist es, den Vertrag stillzulegen oder zu überführen. Einen Vergleich beider Systeme finden Sie hier.

Auszahlungsphase: Regeln ab dem Rentenalter

Die Auszahlphase wird gegenüber Riester deutlich flexibler. Ab dem 65. Lebensjahr stehen drei Optionen zur Verfügung:

  • Erstens der Auszahlplan: Das Kapital wird über einen monatlichen Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Ein Zwang zur lebenslangen Rentenversicherung besteht nicht mehr und verbleibendes Restguthaben ist vererbbar.
  • Zweitens die Teil-Einmalauszahlung: Bis zu 30 Prozent des Depotvolumens dürfen zu Rentenbeginn förderunschädlich auf einen Schlag entnommen werden. Der Rest wird über den Auszahlungsplan oder als Leibrente ausgezahlt.
  • Drittens die klassische Verrentung: Die lebenslange Leibrente bleibt als freiwillige Option wählbar.

Diese Wahlfreiheit ist eine zentrale Verbesserung gegenüber Riester, wo ein Großteil des Guthabens zwingend verrentet werden musste. Mehr zur Altersvorsorge mit ETFs finden Sie hier.

Kostendeckel und Standardprodukt

Für das gesetzlich definierte Standardprodukt gilt ein Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Dieser Wert wurde im Rahmen der Verordnungskompetenz des Bundes festgelegt, nachdem frühere Entwürfe noch 1,5 Prozent vorgesehen hatten. Für individuelle Altersvorsorgedepots mit freier Produktwahl gilt dieser Deckel nicht direkt. Der Gesetzgeber setzt hier darauf, dass der Wettbewerb gegen das günstige Standardprodukt die Preise am Markt drückt. Einen Überblick zu günstigen Fonds und ETFs finden Sie hier.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot 2027

Besonders interessant ist das neue Depot für Menschen mit begrenztem Sparvolumen, für Familien mit Kindern und für Selbstständige, die erstmals Zugang zur staatlichen Förderung erhalten. Wer bereits heute in ETFs und Fonds investiert, kann den Start 2027 nutzen, um einen Teil des Vermögensaufbaus in ein gefördertes Depot zu verlagern.

Für alle, die unabhängig vom Starttermin bereits jetzt investieren möchten, bietet SJB Zugang zu über 10.000 Fonds und ETFs mit bis zu 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Wer den Vermögensaufbau in professionelle Hände geben möchte, findet die Strategien der SJB Vermögensverwaltung in unserer Leistungsübersicht.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot 2027 markiert einen Systemwechsel in der geförderten privaten Altersvorsorge. Statt starrer Garantien rücken renditestärkere Anlagen in Fonds und ETFs in den Vordergrund, während Zulagen von bis zu 540 Euro pro Jahr plus Kinderzulage die Förderung deutlich attraktiver machen als bei vielen bestehenden Riester-Verträgen. Auch Selbstständige profitieren erstmals von der staatlichen Unterstützung. Wer den Starttermin am 1. Januar 2027 nutzen möchte, sollte sich rechtzeitig über die eigene Förderberechtigung informieren und prüfen, ob ein bestehender Riester-Vertrag übertragen werden sollte.

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FAQ – Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027

Wann startet das Altersvorsorgedepot? 

Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027. Das zugrunde liegende Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Wie hoch ist die maximale Zulage beim Altersvorsorgedepot? 

Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro je Kind und Jahr, die bereits bei einer Einzahlung von 25 Euro monatlich vollständig erreichbar ist.

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen? 

Ja. Anders als beim bisherigen Riester-System werden ab 2027 auch Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht, also Freelancer, Unternehmerinnen und Freiberufler, in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen, um zu wechseln? 

Nein. Ein bestehender Riester-Vertrag sollte nicht gekündigt werden, da dies als förderschädliche Verwendung gilt und zur Rückzahlung der Zulagen führt. Stattdessen kann der Vertrag ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, wobei alle bisherigen Zulagen erhalten bleiben.

Wie hoch darf ich maximal einzahlen? 

Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Das Gesetz erlaubt darüber hinaus eine maximale Einzahlung von bis zu 6.840 Euro pro Vertrag, wobei für den ungeförderten Teil keine Zulagen fließen, die Erträge im Depot jedoch ebenfalls steuerfrei wachsen.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Für eine persönliche Empfehlung sprechen Sie bitte direkt mit unserem Team. Steuer- und Rechtsfragen sollten mit einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden.

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