ETF-Altersvorsorge oder Riester? Der Vergleich zur Reform 2026

Das Riester-System wird abgelöst: Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot, ein staatlich gefördertes ETF-Depot ohne Beitragsgarantie. Neue Riester-Verträge können dann nicht mehr abgeschlossen werden. Wer jetzt noch handeln oder entscheiden muss, sollte die Unterschiede genau kennen.
etf altersvorsorge
Geschrieben von
Sebastian Zimmermann
Erstellt am
05.05.2026
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Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor ihrer größten Zäsur seit Jahrzehnten. Wer in den vergangenen Jahren über seine Rentenlücke nachgedacht hat, kannte das Dilemma: Die Riester-Rente galt als staatlich gefördert, aber zugleich als teuer, bürokratisch und renditeschwach. Die Alternative, ein eigenständiger ETF-Sparplan, lockte mit besseren Renditechancen, bot aber keine staatliche Förderung. Dieser Zwiespalt gehört bald der Vergangenheit an. Mit der beschlossenen Rentenreform öffnet der Staat die steuerliche Förderung erstmals für ETF-basierte Depots ohne Garantiezwang. Was das für Ihre Altersvorsorge bedeutet, wer bis Ende 2026 noch handeln sollte, und wie ein freier ETF-Sparplan im Vergleich abschneidet: Dieser Ratgeber gibt Ihnen alle Antworten (Stand: April 2026).

Was war das Problem mit der Riester-Rente?

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um die schrittweise Absenkung der gesetzlichen Rente durch private Vorsorge zu kompensieren. Die Idee war gut, die Umsetzung in der Praxis weniger. Das zentrale Problem: Anbieter waren gesetzlich verpflichtet, den Sparern 100 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge zu garantieren. Das klingt sicher, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Um diese Garantie erfüllen zu können, durfte das Geld kaum in Aktien oder Fonds mit höheren Renditechancen investiert werden. Das Ergebnis waren magere Renditen, kombiniert mit teils erheblichen Abschluss- und Verwaltungskosten von typischerweise 2 bis 3 Prozent pro Jahr.

Die Folgen sprechen für sich: Mehr als jeder vierte der zuletzt rund 15 Millionen verbliebenen Riester-Verträge wurde bereits gekündigt oder beitragsfrei gestellt. Neuabschlüsse sind seit Jahren rückläufig. Der Ruf der Riester-Rente als kompliziertes und wenig attraktives Produkt hat sich tief in das Bewusstsein der Sparerinnen und Sparer gegraben.

Die Reform: Das Altersvorsorgedepot kommt – ab 2027

Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Das neue Herzstück: ein Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein soll, sobald es den Bundesrat passiert hat. Der nächste Bundesratstermin ist für den 24. April 2026 angesetzt.

Die Förderlogik des neuen Systems unterscheidet sich grundlegend von Riester: Der Staat bezuschusst künftig jeden selbst eingezahlten Euro direkt, proportional zum Eigenbeitrag, mit einem maximalen Förderrahmen von bis zu rund 600 Euro pro Jahr. Familien mit Kindern profitieren zusätzlich durch Kinderzulagen von 300 Euro pro Kind und Jahr, die bereits ab einem Monatsbeitrag von 25 Euro in voller Höhe gewährt werden. Selbstständige und Freiberufler sind erstmals überhaupt förderberechtigt, ein Paradigmenwechsel gegenüber der alten Riester-Welt.

Die wichtigsten Eckpunkte der Reform auf einen Blick:

Merkmal Riester (alt) Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Anlageform Hauptsächlich Versicherungen, eingeschränkte Fonds Fonds, ETFs, Aktien — ohne Garantiezwang
Beitragsgarantie 100 % Pflicht Nicht mehr verpflichtend
Grundzulage 175 Euro/Jahr Staatlicher Zuschuss je nach Eigenbeitrag, max. Förderrahmen bis ca. 600 Euro/Jahr
Kinderzulage 300 Euro/Jahr (ab 2008 geb. Kinder) 300 Euro/Jahr, bereits ab 25 Euro/Monat Eigenbeitrag
Förderberechtigte Primär Arbeitnehmer Erstmals auch Selbstständige & Freiberufler
Kosten Oft 2–3 % p.a. Standardprodukt: max. 1 % Effektivkosten
Auszahlungsalter Ab 62 Jahren Ab 65 Jahren
Auszahlungsform Lebenslange Rente (verpflichtend) Leibrente oder Auszahlungsplan bis 85. Lebensjahr (Wahl)
Vererbbarkeit Eingeschränkt (oft nur Beiträge, nur an Ehepartner) Volles Guthaben in der Ansparphase frei vererbbar
Neue Verträge möglich? Bis Ende 2026 Ab 1. Januar 2027

Hinweis: Das Altersvorsorgereformgesetz muss noch den Bundesrat passieren (nächster Sitzungstermin: 24. April 2026). Da es sich voraussichtlich um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat grünes Licht geben oder den Vermittlungsausschuss anrufen, eine Blockade gilt als unwahrscheinlich. Die dargestellten Konditionen basieren auf dem Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026 und können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch geringfügig ändern. Sprechen Sie bei konkreten Entscheidungen bitte mit einem Berater.

ETF-Altersvorsorge ohne Förderung: Was leistet ein freier Sparplan?

Unabhängig von staatlich geförderten Systemen ist die ETF-Altersvorsorge in Form eines eigenständigen Sparplans seit Jahren eine der beliebtesten Methoden für den langfristigen Vermögensaufbau. Die Gründe sind überzeugend:

  • Maximale Flexibilität: Keine starren Laufzeiten, keine Verrentungspflicht, jederzeit verfügbar
  • Niedrige Kosten: Breit gestreute ETFs kosten oft nur 0,1 bis 0,2 Prozent pro Jahr
  • Breite Anlageauswahl: Zugang zu globalen Aktien-, Anleihen- und Mischfonds
  • Transparenz: Klare Struktur, keine versteckten Abschlusskosten
  • Rendite: Über lange Zeiträume bieten aktienbasierte ETFs historisch attraktive Renditechancen – der Zinseszinseffekt entfaltet seine volle Wirkung

Der wichtigste Nachteil im Vergleich zu staatlich geförderten Produkten: Es gibt keine direkte staatliche Zulage. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag), wobei der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Stand 2026, 2.000 Euro für Verheiratete) genutzt werden sollte. Wichtig dabei: Bei Aktien-ETFs greift die Teilfreistellung, 30 % der Erträge bleiben steuerfrei. Das senkt die effektive Steuerbelastung von nominell rund 26,4 % (inkl. Soli) auf real etwa 18,5 %. Dieser Vorteil federt den fehlenden Zulagenbonus spürbar ab und macht den freien ETF-Sparplan im Langfristvergleich oft wettbewerbsfähiger, als es auf den ersten Blick erscheint.

Steuervergleich im Überblick: Beim Altersvorsorgedepot gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die gesamte Ansparphase bleibt steuerfrei, Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge wachsen ohne Steuerabzug. Erst die Auszahlung im Rentenalter wird mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da dieser im Ruhestand meist niedriger ist als während des Berufslebens, ist das in vielen Fällen ein echter Steuervorteil. Beim freien ETF-Sparplan hingegen werden nur die tatsächlich erzielten Kursgewinne und Ausschüttungen besteuert, das bereits eingezahlte Kapital bleibt steuerfrei. Wer im Alter einen hohen Rentensteuersatz zahlt, kann mit dem freien Depot unter Umständen besser fahren. Welches Modell steuerlich vorteilhafter ist, hängt stark von der individuellen Situation ab. Ein persönliches Beratungsgespräch lohnt sich hier in jedem Fall.

Tipp: Wer frühzeitig mit dem ETF-Sparen beginnt, profitiert überproportional vom Zinseszinseffekt. Bereits ein Sparplan ab 100 Euro monatlich kann über 30 Jahre zu einem erheblichen Vermögen wachsen. Bei SJB können Sie bereits ab 25 Euro im Sparplan oder als 500 Euro Einmalanlage mit dem Investieren beginnen, mehr dazu auf unserer Seite Selber in ETFs & Fonds investieren.

Direktvergleich: Riester vs. Altersvorsorgedepot vs. freier ETF-Sparplan

Merkmal Riester (bis Ende 2026) Altersvorsorgedepot (ab 2027) Freier ETF-Sparplan (SJB DIY-Depot)
Staatliche Förderung Ja (Grundzulage 175 €) Ja (staatl. Zuschuss, max. ca. 600 € p.a.) Nein
Steuerlicher Vorteil Ja (Sonderausgabenabzug) Ja (nachgelagerte Besteuerung) Sparerpauschbetrag (1.000 €)
Renditechancen Niedrig (Garantiepflicht) Hoch (ETFs möglich) Hoch (volle Anlagefreiheit)
Kosten Hoch (2–3 % p.a.) Begrenzt (max. 1 %) Sehr niedrig (0,1–0,2 %)
Flexibilität Gering Mittel Hoch
Geeignet für Geringverdiener mit Kindern, Förderungsmaximierer Breite Bevölkerung, Selbstständige Alle, die maximale Kontrolle wollen
Mindestanlage SJB Ab 25 Euro / Sparplan oder 500 Euro einmalig

Wer sollte jetzt noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Obwohl das Ende der Riester-Ära beschlossen ist, kann ein Neuabschluss noch bis Ende 2026 sinnvoll sein, aber nur für eine spezifische Zielgruppe:

Riester lohnt sich 2026 noch für:

  • Geringverdiener mit mehreren Kindern: Die bisherigen Kinderzulagen (300 Euro pro Kind und Jahr) sind im alten Fördersystem besonders wertvoll, weil sie relativ zur Eigenleistung besonders hoch ausfallen. Für diese Gruppe kann das alte System vorteilhafter sein als das neue.
  • Wer die Förderung nicht verschenken will: Wer bereits jetzt förderungsberechtigt ist und nicht bis 2027 warten möchte, kann noch 2026 einen Riester-Fondssparplan abschließen und später gegebenenfalls in das neue System wechseln.

Für alle anderen gilt: Abwarten und das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 in Betracht ziehen, das deutlich attraktiver aufgestellt sein wird.

Tipp: Entscheidend ist immer der Einzelfall. Gut- und Durchschnittsverdiener ohne Kinder profitieren meist stärker vom neuen Altersvorsorgedepot oder einem freien ETF-Sparplan. Lassen Sie sich individuell beraten, wir helfen Ihnen dabei bei SJB: Jetzt Beratungstermin vereinbaren.

Was gilt für bestehende Riester-Verträge?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht zwingend handeln. Alle bestehenden Verträge stehen unter Bestandsschutz und laufen einfach weiter. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot-System ist freiwillig und ohne Rückzahlung der bisher erhaltenen Zulagen möglich. Allerdings können dabei Wechselkosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt werden sollen.

Ein oft unterschätzter Vorteil des neuen Systems, den bestehende Riester-Sparer beim Wechsel im Blick haben sollten: Das angesparte Guthaben im Altersvorsorgedepot ist während der gesamten Ansparphase vollständig vererbbar, an beliebige Erben, nicht nur an Ehepartner. Bei der klassischen Riester-Rente waren die Möglichkeiten hier stark eingeschränkt; oft konnten nur eingezahlte Beiträge (ohne Zulagen) oder Teile davon weitergegeben werden. Das ist ein wesentlicher qualitativer Fortschritt des neuen Systems.

Für Sparer, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, gilt: Das erhöhte Auszahlungsalter von 65 Jahren betrifft ausschließlich neue Verträge im Rahmen des Altersvorsorgedepots. Wer einen bestehenden Riester-Vertrag hat, egal ob er ihn 2012 oder noch 2026 abgeschlossen hat, behält durch den vollen Bestandsschutz das Recht auf Auszahlung ab 62 Jahren, völlig unabhängig davon, ob er die Rente 2026 oder erst 2040 antritt. Es besteht kein Handlungszwang, den Vertrag vor 2027 in die Auszahlphase zu überführen. Wer jedoch freiwillig in das neue System wechselt, unterliegt dann auch den neuen Regelungen, einschließlich des höheren Auszahlungsalters.

ETF-Altersvorsorge mit SJB: Ihr Weg zum unabhängigen Vermögensaufbau

Unabhängig davon, welches System Sie wählen: Die Grundlage einer soliden ETF-Altersvorsorge ist ein breit gestreutes, kosteneffizientes Portfolio, aufgebaut über einen langen Zeitraum. Bei SJB Invest GmbH & Co. KG stehen Ihnen dafür zwei Wege offen:

  1. DIY-Depot – selber investieren: Über unsere Finanzcockpit-App (iOS & Android) investieren Sie eigenständig in über 10.000 ETFs und Fonds, mit bis zu 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und ohne laufende Verwaltungsgebühr. Einstieg ab 25 Euro im Sparplan, oder als 500 Euro Einmalanlage. Abwicklung über die FFB (FIL Fondsbank). → Zum DIY-Depot
  2. Aktiv gemanagte Vermögensverwaltung: Wer die Anlageentscheidungen professionell begleiten lassen möchte, kann auf die SJB-Anlagestrategien setzen, antizyklisch, aktiv gemanagt und mehrfach mit den PI Stars ausgezeichnet. Einstieg bereits ab 1.000 Euro Einmalanlage oder 50 Euro monatlich. → Zu den Strategien

Fazit

Das Jahr 2026 markiert eine Zäsur in der deutschen Altersvorsorge. Die Riester-Rente läuft aus, das neue Altersvorsorgedepot, das ETF-Investitionen mit staatlicher Förderung kombiniert, startet ab Januar 2027. Wer bereits jetzt klug handelt, hat mehrere Optionen: Geringverdiener mit Kindern sollten noch 2026 einen Riester-Fondssparplan prüfen. Alle anderen können das neue geförderte Depot abwarten oder, für maximale Flexibilität und niedrige Kosten, auf einen freien ETF-Sparplan setzen. Entscheidend ist: Wer früh beginnt, gewinnt Zeit, und Zeit ist beim Vermögensaufbau der wichtigste Faktor überhaupt.

Weiterführende Informationen bei SJB Invest GmbH & Co. KG


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Für eine persönliche Empfehlung sprechen Sie bitte direkt mit unserem Team. Steuer- und Rechtsfragen sollten mit einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden.

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