Festgeld Steuer 2026: Zinsen richtig versteuern und Freibetrag nutzen

Zinsen aus Festgeldanlagen gelten in Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Mit dem richtigen Freistellungsauftrag und dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2026) lassen sich Festgeld-Zinsen jedoch steueroptimiert vereinnahmen. Wer die Grundregeln kennt, behält mehr von seinen Zinserträgen.
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Geschrieben von
Sebastian Zimmermann
Erstellt am
11.06.2026
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Wer Geld sicher anlegt und dabei planbare Zinserträge erzielen möchte, greift häufig zum Festgeldkonto. Das Prinzip ist vertraut: Kapital für eine feste Laufzeit zu einem vereinbarten Zinssatz anlegen und am Ende die Erträge einstreichen. Doch genau an dieser Stelle kommt eine Variable ins Spiel, die viele Sparerinnen und Sparer unterschätzen: die Steuer. Wie hoch ist die Abgabe auf Festgeld-Zinsen wirklich? Was bleibt nach Abzug von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag netto übrig? Und welche legalen Möglichkeiten gibt es, die Steuerlast zu reduzieren? Dieser Ratgeber gibt klare Antworten und erklärt, wie die Festgeldsteuer in der Praxis funktioniert.

Was ist die Abgeltungsteuer und warum gilt sie für Festgeld?

Seit 2009 unterliegen private Kapitalerträge in Deutschland einer einheitlichen Steuer: der Abgeltungsteuer. Sie erfasst Zinsen, Dividenden und Kursgewinne gleichermaßen und damit auch alle Erträge aus Festgeldkonten. Der Begriff "abgeltend" verweist auf die Funktionsweise: Die Bank zieht die Steuer direkt bei der Zinsgutschrift ab und führt sie automatisch ans Finanzamt ab. Die Steuerschuld gilt damit als vollständig beglichen, ohne dass der Sparer selbst aktiv werden muss.

Die rechtliche Grundlage bildet § 32d des Einkommensteuergesetzes (EStG). Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG, zu denen ausdrücklich Zinsen aus Spar- und Festgeldanlagen zählen, werden pauschal besteuert, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz.

Wichtig: Besteuert werden ausschließlich die Zinserträge, nicht das angelegte Kapital selbst. Wer 20.000 Euro für zwei Jahre anlegt und dabei 600 Euro Zinsen erhält, zahlt Steuern auf die 600 Euro, nicht auf das eingesetzte Kapital.

Wie hoch ist die Steuer auf Festgeld-Zinsen?

Die Belastung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Abgeltungsteuer: 25,00 Prozent des Zinsertrags
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer (entspricht 1,375 Prozent der Zinsen)
  • Kirchensteuer (optional): 8 bis 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer, je nach Bundesland

Wer nicht kirchensteuerpflichtig ist, zahlt insgesamt 26,375 Prozent auf seine Zinseinkünfte. Kirchensteuerpflichtige kommen auf eine Gesamtbelastung von rund 27,82 bis 27,99 Prozent.

Steuerkomponente Satz Berechnungsbasis
Abgeltungsteuer 25,00 % Zinsertrag
Solidaritätszuschlag 5,50 % auf die Abgeltungsteuer = 1,375 % des Zinsertrags
Gesamtbelastung (ohne Kirchensteuer) 26,375 % Zinsertrag
Gesamtbelastung (mit Kirchensteuer) bis 27,99 % Zinsertrag

Beispiel: Sie legen 10.000 Euro für ein Jahr zu einem Zinssatz von 3,00 Prozent an und erzielen damit 300 Euro Zinsen. Die Abgeltungsteuer beträgt 75 Euro, der Solidaritätszuschlag darauf 4,13 Euro. Ohne Kirchensteuer verbleiben Ihnen von den 300 Euro Brutto-Zinsen rund 220,87 Euro netto, vorausgesetzt, Ihr Sparer-Pauschbetrag ist bereits ausgeschöpft.

Der Sparer-Pauschbetrag: Ihr steuerlicher Freibetrag für Kapitalerträge

Das wichtigste Instrument zur Steueroptimierung bei Festgeldzinsen ist der Sparer-Pauschbetrag. Er beträgt seit 2023 und unverändert auch im Jahr 2026:

  • 1.000 Euro pro Jahr für ledige Personen
  • 2.000 Euro pro Jahr für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner

Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge vollständig steuerfrei. Das gilt für Zinsen aus Festgeld ebenso wie für Dividenden oder Kursgewinne aus Fonds und ETFs. Alle Ertragsarten zusammen müssen also innerhalb des Freibetrags bleiben, damit keine Steuer anfällt.

Tipp: Wer bei mehreren Banken Konten oder Depots unterhält, sollte den Freistellungsauftrag strategisch aufteilen. Eine Person mit 500 Euro Zinsen beim Festgeldkonto und 400 Euro Dividenden aus einem Fondsdepot bei einer anderen Bank sollte den Pauschbetrag entsprechend verteilen, zum Beispiel 500 Euro je Institut. Ohne passenden Freistellungsauftrag zieht jede Bank die Steuer ab dem ersten Euro Ertrag ein. Die zu viel gezahlte Steuer lässt sich zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist vermeidbar.

Der Freistellungsauftrag: So bleibt die Steuer aus

Um den Sparer-Pauschbetrag praktisch zu nutzen, erteilen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag. Die Bank stellt dann sicher, dass Zinserträge bis zur freigestellten Höhe ohne Steuerabzug ausgezahlt werden. Erst wenn der freigestellte Betrag überschritten wird, greift die automatische Abgeltungsteuer.

Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer sofort einbehalten. Die zu viel gezahlten Beträge können über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden, das kostet jedoch Zeit und Aufwand.

Hinweis: Der Freistellungsauftrag muss bei jeder Bank separat gestellt werden und kann jederzeit angepasst werden. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht diese Angaben automatisch ab.

Wann genau werden Festgeldzinsen besteuert?

Eine häufig übersehene Frage ist der Zeitpunkt der Besteuerung. Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip: Die Steuer wird in dem Kalenderjahr fällig, in dem die Zinsen tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben werden, nicht in dem Jahr, in dem das Festgeld angelegt wurde.

Das hat praktische Konsequenzen bei mehrjährigen Festgeldlaufzeiten. Wenn eine Bank die Zinsen erst am Ende der Laufzeit, also zum Beispiel nach zwei oder drei Jahren, vollständig auszahlt, fallen alle Zinsen steuerlich in dieses eine Jahr. Das kann dazu führen, dass der Sparer-Pauschbetrag in diesem Jahr erheblich überschritten wird, obwohl die Zinsen über mehrere Jahre aufgelaufen sind.

Ein oft missverstandener Sonderfall ist die vertraglich vereinbarte Wiederanlage von Zinsen (Zinseszins-Festgeld): Werden die Zinsen laut Vertrag automatisch dem Festgeldguthaben zugeschlagen und der Sparer hat während der Laufzeit keinerlei Zugriff darauf, gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kein Zufluss, die Zinsen als Ganzes werden erst am Laufzeitende steuerlich erfasst. Das klingt zunächst komfortabel, birgt aber dieselbe Steuerfalle wie die endfällige Auszahlung: Sämtliche aufgelaufenen Zinsen mehrerer Jahre ballen sich im Fälligkeitsjahr und können den Sparer-Pauschbetrag deutlich sprengen.

Anders verhält es sich, wenn eine Bank die Zinsen zwar buchhalterisch dem Festgeld gutschreibt, der Sparer aber ein jährliches Verfügungsrecht behält oder die Zinsen auf ein separates, frei zugängliches Konto (zum Beispiel ein angebundenes Tagesgeldkonto) fließen. Dann liegt bereits im Jahr der Gutschrift ein steuerpflichtiger Zufluss vor.

Zinszahlungsweise Steuerlicher Zeitpunkt Planungshinweis
Jährliche Ausschüttung Jedes Jahr anteilig Freibetrag wird gleichmäßig genutzt
Auszahlung am Laufzeitende Gesamter Zinsertrag im Fälligkeitsjahr Kann Freibetrag im Fälligkeitsjahr übersteigen
Vertraglich festgelegte Wiederanlage (Zinseszins) Erst am Laufzeitende — kein Zufluss während der Laufzeit Alle aufgelaufenen Zinsen ballen sich im Fälligkeitsjahr — Freibetrag kann stark überschritten werden

Tipp: Bei größeren Anlagesummen kann sich eine Festgeldvariante mit jährlicher Zinsauszahlung steuerlich lohnen, weil die Erträge auf mehrere Jahre verteilt werden und so der Freibetrag jedes Jahr voll genutzt werden kann. Sprechen Sie bei der Planung Ihrer Anlage diese Variante gezielt an, das SJB-Team berät Sie gerne unter www.sjb.de/kontakt.

Festgeld bei ausländischen Banken: Was Sie wissen müssen

Wer Festgeld bei einer Bank im europäischen Ausland anlegt, etwa über eine Plattform für Zinsangebote, muss steuerlich besonders aufmerksam sein. Ausländische Institute ohne Niederlassung in Deutschland führen die Abgeltungsteuer nicht automatisch ab. Die Zinsen werden brutto ausgezahlt, und es liegt in der Verantwortung des Anlegers, die Erträge in der deutschen Steuererklärung anzugeben.

Zuständig ist die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung. Wer die Erträge nicht angibt, riskiert ernsthafte steuerliche Konsequenzen. Zudem kann bei ausländischen Banken eine nationale Quellensteuer des jeweiligen Landes anfallen, die mit der deutschen Steuerpflicht in Konflikt geraten kann. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die eine Anrechnung oder Reduzierung der Quellensteuer ermöglichen.

Hinweis: Bei Festgeldanlagen über SJB mit dem deutschen Depotpartner FFB (FIL Fondsbank) erfolgt die steuerliche Abwicklung nach deutschem Recht. Für Fragen zur steuerlichen Behandlung ausländischer Zinserträge empfehlen wir die Rücksprache mit einem qualifizierten Steuerberater.

Weniger Steuern auf Festgeld: Drei legale Strategien

1. Günstigerprüfung beantragen

Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz von unter 25 Prozent hat, zum Beispiel Studierende, Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen oder Berufseinsteiger, kann in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz günstiger wäre und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück.

2. Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen

Wer dauerhaft unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegt, (dieser beträgt im Jahr 2026 nach dem Steuerfortentwicklungsgesetz 12.336 Euro für ledige Personen), kann beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Die Bank zahlt Zinsen dann vollständig brutto aus, ohne jeglichen Steuerabzug. Das ist besonders relevant für Kinder, die durch Schenkungen oder Erbschaften über Kapitalvermögen verfügen.

3. Zinsauszahlungen strategisch steuern

Wie oben beschrieben, lassen sich bei mehrjährigem Festgeld durch jährliche Zinsauszahlungen die Erträge gleichmäßig auf mehrere Steuerjahre verteilen. So wird der Sparer-Pauschbetrag in jedem Jahr vollständig genutzt und die Steuerlast geglättet.

Festgeld-Zinsen in der Steuererklärung: Wann müssen Sie aktiv werden?

In den meisten Fällen erledigt die Bank die steuerliche Seite vollständig. Sie erhalten am Jahresende eine Jahressteuerbescheinigung, aus der alle abgeführten Steuern ersichtlich sind. Eine Angabe in der Steuererklärung ist dann in der Regel nicht erforderlich.

Aktiv werden sollten Sie jedoch in folgenden Situationen:

  • Festgeld bei einer ausländischen Bank (Anlage KAP)
  • Antrag auf Günstigerprüfung (persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent)
  • Nutzung einer NV-Bescheinigung
  • Verlustverrechnung über mehrere Banken hinweg (Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragen)
  • Freistellungsauftrag wurde nicht oder falsch eingerichtet und zu viel Steuer wurde einbehalten

Tipp: Prüfen Sie am Jahresende, ob Ihre Freistellungsaufträge noch zur tatsächlichen Verteilung Ihrer Kapitalerträge passen. Wer mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Instituten unterhält, sollte die Aufteilung regelmäßig anpassen.

Festgeld im Vergleich mit anderen Zinsanlagen: Steuerliche Gemeinsamkeiten

Die steuerlichen Regeln für Festgeld gelten im Wesentlichen identisch für andere sicherheitsorientierte Anlageformen. Der Unterschied liegt nicht in der Besteuerung, sondern in der Flexibilität und der Zinshöhe:

Anlageform Besteuerung Zinsen Flexibilität Besonderheit
Festgeld Abgeltungsteuer 26,375 % Gering (feste Laufzeit) Zinsauszahlung jährlich oder am Laufzeitende
Tagesgeld Abgeltungsteuer 26,375 % Hoch (täglich verfügbar) Variabler Zinssatz
Geldmarkt-ETF Abgeltungsteuer 26,375 % Hoch (börsentäglich handelbar) Vorabpauschale möglich
Anleihen-ETF Abgeltungsteuer 26,375 % Mittel Kursgewinne ebenfalls steuerpflichtig

Mehr zu den Unterschieden zwischen Festgeld und alternativen Zinsanlagen finden Sie in unserem Ratgeber Festgeld vs. Geldmarkt-ETF sowie im Vergleich Tagesgeld oder Festgeld. Alle verfügbaren Zinsangebote finden Sie auf unserer Übersichtsseite Zinsen & Sparen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Steuer auf Festgeld-Zinsen in Deutschland? 

Zinsen aus Festgeldanlagen werden mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag besteuert. Die Gesamtbelastung beträgt ohne Kirchensteuer 26,375 Prozent der Zinseinkünfte. Kirchensteuerpflichtige zahlen bis zu 27,99 Prozent.

Was ist der Sparer-Pauschbetrag und wie hoch ist er 2026? 

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Steuerfreibetrag für Kapitalerträge. Er beträgt 2026 unverändert 1.000 Euro für ledige Personen und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Höhe bleiben Zinsen aus Festgeld vollständig steuerfrei.

Muss ich Festgeld-Zinsen in der Steuererklärung angeben? 

Bei deutschen Banken wird die Steuer automatisch einbehalten und abgeführt, eine Angabe in der Steuererklärung ist dann in der Regel nicht notwendig. Bei ausländischen Banken ohne deutsche Niederlassung müssen die Zinserträge selbst über die Anlage KAP gemeldet werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an die Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Steuerabzug auszuzahlen. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Abgeltungsteuer ab dem ersten Euro Zinsertrag ein.

Wann werden Festgeldzinsen steuerlich erfasst? 

Es gilt das Zuflussprinzip: Die Steuer wird in dem Jahr fällig, in dem die Zinsen tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben und verfügbar werden. Bei endfälliger Auszahlung oder vertraglich festgelegter Wiederanlage ohne Zugriffsmöglichkeit fallen alle aufgelaufenen Zinsen steuerlich erst im Fälligkeitsjahr an, was den Sparer-Pauschbetrag in diesem Jahr erheblich belasten kann.

Fazit

Die Besteuerung von Festgeldzinsen folgt klaren Regeln, die mit etwas Vorbereitung gut planbar sind. Wer seinen Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet hat und den Sparer-Pauschbetrag im Blick behält, zahlt oft deutlich weniger Steuern als erwartet, oder gar keine. Gerade bei mehrjährigen Festgeldlaufzeiten lohnt es sich, die Zinszahlungsweise bewusst zu wählen und die steuerliche Wirkung im Voraus durchzurechnen. Für alle weitergehenden Fragen zur Steueroptimierung empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater und ein persönliches Gespräch mit dem SJB-Team.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Für eine persönliche Empfehlung sprechen Sie bitte direkt mit unserem Team. Steuer- und Rechtsfragen sollten mit einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden.

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