Altersvorsorge für Selbstständige: Welche Optionen gibt es im Jahr 2026

Selbstständige und Freiberufler sind in Deutschland für ihre Altersvorsorge weitgehend selbst verantwortlich, eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht für die meisten nicht. Wer frühzeitig handelt und die richtigen Bausteine kombiniert, kann die Rentenlücke gezielt schließen.
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Geschrieben von
Sebastian Zimmermann
Erstellt am
05.05.2026
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Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, genießt viele Freiheiten, doch eine fällt besonders ins Gewicht: die volle Eigenverantwortung für die Altersvorsorge. Anders als Arbeitnehmer erhalten die meisten Selbstständigen keine automatischen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das Ergebnis: Ohne aktives Handeln droht im Alter eine empfindliche Versorgungslücke, im schlimmsten Fall sogar Altersarmut.

Rund 3,4 Millionen Menschen sind in Deutschland selbstständig, und ein erheblicher Teil davon sorgt kaum oder gar nicht fürs Alter vor. Dabei gibt es 2026 mehr Optionen denn je: von der steuerlich hoch attraktiven Rürup-Rente über ETF-Sparpläne bis hin zu einer brandneuen Reform der staatlich geförderten Privatvorsorge, die erstmals auch Selbstständige einbezieht. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über alle relevanten Bausteine der Rente für Selbstständige.

Warum Selbstständige besonders vorsorgen müssen

Der entscheidende Unterschied zu Arbeitnehmern: Bei Angestellten zahlen Arbeitgeber automatisch die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags. Selbstständige tragen, wenn sie überhaupt einzahlen, alle Kosten allein. Hinzu kommt: In einkommensschwachen Phasen, die im unternehmerischen Alltag keine Seltenheit sind, wird die Altersvorsorge oft als Erstes gestrichen.

Faustregel: Um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten, sollten Selbstständige zwischen 15 und 20 Prozent ihres Nettoeinkommens langfristig für die Altersvorsorge zurücklegen. Je früher Sie beginnen, desto kleiner sind die notwendigen monatlichen Beträge, der Zinseszinseffekt arbeitet dabei für Sie.

Tipp: Nutzen Sie einen unabhängigen Berater, um Ihre individuelle Rentenlücke zu berechnen. Erst wenn Sie wissen, wie groß die Lücke ist, können Sie gezielt gegensteuern. Das Team der SJB Invest GmbH & Co. KG hilft Ihnen gerne dabei.

Option 1: Die Rürup-Rente (Basisrente) – der Steuerklassiker für Selbstständige

Die Rürup-Rente, offiziell als Basisrente bezeichnet, ist das am stärksten staatlich geförderte Altersvorsorge-Instrument speziell für Selbstständige. Seit 2023 können Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Die wichtigsten Eckdaten 2026:

Merkmal Detail
Steuerlich absetzbar 100 % der Beiträge
Höchstbetrag (ledig) 30.826 Euro pro Jahr
Höchstbetrag (verheiratet, gemeinsam veranlagt) 61.652 Euro pro Jahr
Auszahlung Lebenslange Monatsrente, frühestens ab 62
Besteuerungsanteil der Rente (Renteneintritt 2026) 86 %
Vererbbarkeit Nein (ohne Zusatzbaustein)

Beispiel: Ein selbstständiger IT-Berater mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 Euro zahlt 15.000 Euro in einen Rürup-Vertrag ein. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 6.300 Euro, das Finanzamt übernimmt also faktisch einen erheblichen Teil des Beitrags.

Der zentrale Vorteil für Selbstständige: Da sie keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, steht ihnen der volle Höchstbetrag von 30.826 Euro zur Verfügung, ohne Anrechnung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen, wie es bei Angestellten der Fall ist.

Hinweis: Die Rürup-Rente ist nicht kündbar, nicht kapitalisierbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar, das angesparte Kapital steht ausschließlich als lebenslange Rente zur Verfügung. Diese Unflexibilität ist der Preis für die steuerliche Förderung, bietet aber einen wichtigen Gegenwert: Das Vertragsguthaben ist pfändungs- und insolvenzsicher. Für Selbstständige, die unternehmerische Risiken tragen, ist das ein erheblicher Vorteil: Das angesparte Vorsorgekapital bleibt auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen geschützt. Eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ist möglich und ebenfalls zu 100 % steuerlich absetzbar.

Option 2: Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung

Selbstständige können sich auf Antrag freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichern. Das bietet Zugang zum bewährten Umlageverfahren und damit eine gewisse Grundsicherheit, finanziert durch die aktive Erwerbsbevölkerung.

Für 2026 gelten folgende Beitragsgrenzen:

  • Mindestbeitrag: 112,16 Euro pro Monat
  • Höchstbeitrag: 1.571,70 Euro pro Monat

Vorteile: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Anrechnung von Rentenpunkten, Hinterbliebenenschutz.

Nachteile: Das Kapital ist nicht vererbbar, die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Monatsrente, und die Höhe der späteren Leistungen ist von politischen Entscheidungen abhängig.

Hinweis für Angehörige bestimmter Berufsgruppen: Anwälte, Ärzte, Steuerberater, Architekten und weitere Kammermitglieder sind Pflichtmitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk und damit automatisch abgesichert. Die Beiträge werden ebenfalls bis zum Rürup-Höchstbetrag steuerlich angerechnet.

Hinweis für Künstler und Publizisten: Über die Künstlersozialkasse (KSK) können freiberufliche Kreative in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, die KSK übernimmt dabei, analog zum Arbeitgeberanteil bei Angestellten, exakt die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge.

Option 3: ETF-Sparplan und Fondsdepot – Flexibilität und Renditechance

Wer mehr Flexibilität und Renditechancen möchte, setzt auf ein gut diversifiziertes Fondsdepot oder einen ETF-Sparplan. Diese Option ist kein staatlich gefördertes Rentenkonto, bietet aber maximale Freiheit: Sie können jederzeit auf Ihr Kapital zugreifen, die Anlagebeträge anpassen oder pausieren.

Warum ETFs für Selbstständige besonders attraktiv sind:

  • Keine Bindung an Vertragslaufzeiten
  • Breite Streuung über Märkte, Branchen und Regionen
  • Im historischen Vergleich attraktive langfristige Renditechancen
  • Bereits ab kleinen Beträgen möglich
  • Vollständige Liquidität – das Kapital bleibt Ihr Eigentum und ist vererbbar

Tipp: Über das DIY-Depot der SJB investieren Sie eigenständig in über 10.000 Fonds und ETFs – mit bis zu 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und ohne laufende Verwaltungsgebühr. Der Einstieg ist bereits ab 25 Euro im Sparplan oder als 500 Euro Einmalanlage möglich.

Besonders geeignet als langfristiger Vermögensaufbau parallel zu einer Rürup-Rente oder freiwilligen GRV-Einzahlungen. Die Kombination mehrerer Bausteine ist in der Regel sinnvoller als die Konzentration auf ein einziges Produkt.

Option 4: Professionelle Vermögensverwaltung

Wer keine Zeit oder Lust hat, das eigene Depot aktiv zu begleiten, kann die Anlageentscheidungen an einen unabhängigen Vermögensverwalter delegieren. Die SJB verfolgt dabei seit ihrer Gründung 1989 einen konsequent antizyklischen Investmentansatz: Bevorzugt werden Märkte, Branchen und Regionen, die kurzfristig unter Druck stehen, aber fundamental positiv bewertet werden.

Drei Strategien stehen zur Auswahl:

Strategie Ausrichtung Geeignet für
SJB Surplus Wachstumsorientiert, risikoaffin, stark antizyklisch Selbstständige mit langem Anlagehorizont
SJB Substanz Value & Dividenden, stabile Erträge Selbstständige ab 50, Kapitalerhalt im Fokus
SJB Nachhaltig ESG-konform, mehrfach mit PI Stars ausgezeichnet Selbstständige mit Nachhaltigkeitsanspruch

Die Vermögensverwaltung startet ab einer Einmalanlage von 1.000 Euro oder einem monatlichen Sparplan ab 50 Euro. Die Strategien sind mehrfach mit den PI Stars ausgezeichnet worden – unter anderem für „Bestes Management" und „Nachhaltigste Strategie".

Mehr erfahren: Zu den SJB-Anlagestrategien

Option 5: Das neue Altersvorsorgedepot 2027 – wichtige Neuerung für Selbstständige

Eine bedeutende politische Neuerung: Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform der privaten Altersvorsorge verabschiedet. Ein zentrales Element: Das neue Altersvorsorgedepot, ein staatlich gefördertes Vorsorgeinstrument, das ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, wird erstmals auch Selbstständigen offenstehen.

Bisher hatten vor allem Angestellte Zugang zu Riester-ähnlichen Fördermodellen. Die neue Regelung schließt diese Lücke und motiviert Selbstständige, zusätzlich zur Basisabsicherung privat vorzusorgen. Die genauen Konditionen für den Zugang Selbstständiger werden in den kommenden Monaten konkretisiert.

Wichtige Eckpunkte der Reform (Stand: 2026):

  • Neben klassischen Garantieprodukten ist künftig ein förderfähiges Depot ohne Garantievorgaben möglich – was höhere Renditechancen eröffnet
  • Geplant ist eine Grundzulage von bis zu 480 Euro pro Jahr (30 % auf erste 1.200 Euro Eigenbeitrag + 20 % auf weitere 600 Euro)
  • Ab 2029 soll die Grundzulage auf bis zu 540 Euro steigen
  • Sonderausgabenabzug für Eigenbeiträge bis zu 3.000 Euro geplant (analog zur Förderung für Angestellte, um eine echte Gleichstellung zu erreichen)
  • Effektivkostendeckel beim Standarddepot: 1 Prozent

Hinweis: Die Reform ist verabschiedet, tritt aber erst zum 1.1.2027 in Kraft. Einzelheiten, insbesondere zur konkreten Ausgestaltung für Selbstständige, stehen noch aus. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um von Beginn an davon zu profitieren.

Option 6: Immobilien als Altersvorsorge

Viele Selbstständige denken bei Altersvorsorge auch an Immobilien – entweder als selbst genutztes Wohneigentum (mietfreies Wohnen im Alter) oder als Kapitalanlage mit Mieteinnahmen.

  • Vorteile: Sachwertcharakter, Inflationsschutz, Beleihbarkeit, Vererbbarkeit.
  • Nachteile: Hoher Kapitaleinsatz, geringe Flexibilität, laufende Kosten (Instandhaltung, Steuern, Verwaltung), Klumpenrisiko bei zu hoher Konzentration auf eine einzige Immobilie.

Tipp: Immobilien können ein sinnvoller Baustein sein, sollten aber nicht die einzige Säule der Altersvorsorge bilden. Die Kombination mit liquiden Anlageformen wie Fonds oder ETFs empfiehlt sich, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu bleiben.

Zinsen & Sparen: Für den sicherheitsorientierten Anteil

Wer einen Teil seiner Altersvorsorge sicherheitsorientiert gestalten möchte, findet bei der SJB ergänzende Optionen:

  • Festgeldkonten – feste Laufzeiten, planbare Zinsen, gesetzliche Einlagensicherung
  • Tagesgeldkonten & Geldmarkt-ETFs – maximale Flexibilität bei aktuellem Marktzins
  • Rentenfonds & Anleihen-ETFs — Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Hochzinsanleihen

Mehr dazu: Zinsen & Sparen bei der SJB

Strategie: Die richtige Kombination entscheidet

Die beste Altersvorsorge für Selbstständige gibt es nicht als Einheitslösung, sie ist immer individuell. Entscheidend sind:

  • Ihr aktuelles Einkommen und seine Stabilität
  • Ihr Zeithorizont bis zum geplanten Renteneintritt
  • Ihre Risikobereitschaft und Liquiditätsbedürfnisse
  • Steuerliche Situation (Grenzsteuersatz, Ausgaben als Sonderausgaben)

Als Orientierungsrahmen hat sich folgendes Drei-Säulen-Modell bewährt:

  1. Basisabsicherung (Rürup-Rente, freiwillige GRV oder Versorgungswerk) – steuerlich gefördert, langfristig und verlässlich
  2. Kapitalaufbau (ETF-Depot, Fondssparpläne, Vermögensverwaltung) – renditeorientiert, flexibel und vererbbar
  3. Sicherheitsreserve (Festgeld, Tagesgeld, Geldmarkt-ETFs) – liquide, planbar und kapitalerhaltend

Je nach Lebensphase verschiebt sich die Gewichtung: In jüngeren Jahren lohnt mehr Renditeorientierung, in der Nähe des Rentenalters rückt der Kapitalerhalt stärker in den Vordergrund.

Zusammenfassend

Altersvorsorge für Selbstständige ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Die gute Nachricht: 2026 gibt es mehr Instrumente denn je, von der maximal steuerlich geförderten Rürup-Rente über professionell gemanagte Fondsstrategien bis hin zum neuen Altersvorsorgedepot, das ab 2027 erstmals auch Selbstständigen offensteht. Wer die Bausteine klug kombiniert, kann auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht eine solide und flexible Altersversorgung aufbauen. Das Wichtigste: früh anfangen und regelmäßig überprüfen. Das SJB-Team aus Korschenbroich, mit über 35 Jahren Markterfahrung und mehr als 220 Jahren kumulierter Investmenterfahrung im Team, begleitet Sie gerne dabei.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Anlageberatung dar. Für eine persönliche Empfehlung sprechen Sie bitte direkt mit unserem Team. Steuer- und Rechtsfragen sollten mit einem qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden.

SJB Invest GmbH  & Co. KG  — Heckenend 2a | 41352 Korschenbroich | Gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG unter Haftungsdach der BfV Bank für Vermögen AG (BaFin-reguliert)

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