Das Investment: Keine Provisionsoffenlegung beim Erstkontakt

Erstellt von: Kategorie: SJB - Botschafter

sjb_werbung_das_investment_300_200Im Check24-Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Geschäftsmodell des Online-Vergleichsportals bestätigt und lediglich Änderungen bei der Mitteilung der Erstinformation gefordert. „Ein Grundsatzurteil für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler, die über ihre Webseite Verträge vermitteln“, meint Rechtsanwalt Norman Wirth.
Der Fall
Die Check24 Vergleichsportal GmbH wurde vom Bund der deutschen Versicherungskaufleute (BVK) abgemahnt und dann im Rahmen eines Wettbewerbsprozesses verklagt.

 

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