Das Investment: 34f-Vermittler könnten um besondere Maßnahmen zum Erhalt von Provisionen herumkommen

Erstellt von: Kategorie: SJB - Botschafter

sjb_werbung_das_investment_300_200Aus dem Text von Mifid II lässt sich nicht herauslesen, dass 34f-Vermittler strengen Nachweispflichten zur Qualitätsverbesserung nachkommen müssen, wenn sie Provisionen empfangen: Warum sie hier um die Maßgaben des WpHG herumkommen könnten, haben zwei Rechtsanwälte analysiert.

Die Finanzmarktrichtlinie Mifid II soll zum 3. Januar 2018 in Kraft treten. Für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f stehen die endgültigen Bestimmungen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch aus: Das Bundeswirtschaftsministerium will einen Entwurf der neuen Finanzanlagenvermittlerverordnung, die die Details regelt, erst im September vorlegen. Für Vermittler wird das Zeitfenster dann knapp. Ab Januar tritt Mifid II in Kraft. Bis dahin werden aller Voraussicht nach auch die nach Gewerbeordnung tätigen Vermittler nachgebessert haben müssen.

 

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