Informationen über Zuwendungen gemäß § 31D Abs. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Arten von Zuwendungen

SJB FondsSkyline 1989 e.K. (SJB) erhält bzw. hat Anspruch auf folgende Arten von Zuwendungen im Sinne des § 31d Abs. 1 Nr. 1 WpHG:

– Vertriebsprovisionen für einen Geschäftsabschluss

Zu den Vertriebsprovisionen zählen auch erfolgsabhängige Leistungen, also volumenabhängige Zahlungen, Gratifikationen, Erfolgsbonifikationen usw.

– Vertriebsfolgeprovisionen

Diese wird gegebenenfalls gezahlt, wenn der Kunde bestimmte Finanzinstrumente im Bestand hält. Der Anspruch auf eine Vertriebsfolgeprovision entsteht dann, wenn der Kunde durch die Vermittlung der SJB die Finanzinstrumente erwirbt. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach

▪ der Bestandhöhe,

▪ der Haltedauer und

▪ nach der Art der vermittelten Finanzinstrumente.

– Unterstützende Sachleistungen

Dies sind z. B. die Übermittlung von Finanzanalysen, die Durchführung von Schulungen oder die Erbringung von Dienstleistungen. Diese Zuwendungsarten werden im Folgenden erläutert:

I. Zuwendungen bei geschlossenen Fonds

1. Vertriebsprovisionen

1.1. Vermittlungsleistungen

Vertriebsprovisionen erhält SJB für ihre Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von geschlossenen Fonds. Geschlossene Fonds sind Finanzinstrumente, bei denen ein Agio und eine Innenprovision erhoben werden. SJB erhält als Vertriebsprovision das Agio und einen Teil der Innenprovision, welcher seitens der Anbieter geschlossener Fonds aus der Zeichnungssumme gezahlt wird. Die Höhe des Agios und der Innenprovision sind dem Verkaufsprospekt sowie den Informationsblättern der SJB zu entnehmen.

1.2. Erfolgsabhängige Zahlungen

Zusätzlich erhält SJB als Vertriebsprovision für ihre Vermittlungsleistungen ggf. Erfolgsbonifikationen. Diese Provisionen lassen sich – sofern SJB solche überhaupt erhält – nicht ohne weiteres beziffern, da ihre Höhe von unterschiedlichen Faktoren wie Potentialausschöpfung und Nettoabsatzzielen abhängt.

2. Vertriebsfolgeprovisionen

Möglicherweise erhält SJB vom Anbieter geschlossener Fonds auch ein fortlaufendes Entgelt aus dessen Geschäftsführungsvergütung und/oder einen Anteil von dessen Erfolgsbeteiligung.

3. Unterstützende Sachleistungen

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält SJB möglicherweise zudem unterstützende Sachleistungen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um fachbezogene Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratungsunterstützung, Broschüren, Formulare und Vertragsunterlagen sowie die Übermittlung von Finanzanalysen handeln. Die unterstützenden Sachleistungen können von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausfallen und lassen sich zudem nicht immer leicht beziffern.

II. Zuwendungen bei offenen Fonds

1. Vertriebsprovisionen

1.1 Vermittlungsleistungen

SJB hat Anspruch auf Vertriebsprovisionen für Vermittlungsleistungen beim Vertrieb von Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird. SJB hat Anspruch auf einen Anteil am Ausgabeaufschlag, der bis zu 100 Prozent des Ausgabeaufschlags betragen kann. Die Höhe des Ausgabeaufschlags kann dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnommen werden.

SJB verzichtet zugunsten des Kunden auf die Vertriebsprovision in Form des Ausgabeaufschlags.

1.2 Erfolgsabhängige Zahlungen

SJB erhält keine Erfolgsbonifikationen.

2. Vertriebsfolgeprovisionen

SJB hat Anspruch auf Vertriebsfolgeprovisionen. Sie fallen sowohl beim Vertrieb von Fonds, bei denen ein Ausgabeaufschlag erhoben wird, als auch beim Vertrieb von Fonds, bei denen kein Ausgabeaufschlag erhoben wird, an. In der Regel sind die Vertriebsfolgeprovisionen beim Vertrieb von Fonds mit Ausgabeaufschlag niedriger als beim Vertrieb von Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Berechnungsgrundlage können der durchschnittliche Bestand und/oder die Verwaltungsvergütung der Kapitalanlagegesellschaft sein.

Sofern die Verwaltungsvergütung die Berechnungsgrundlage darstellt, hat SJB einen Anspruch auf einen Anteil an der laufenden Verwaltungsvergütung der Kapitalanlagegesellschaft, welcher in der Regel vierteljährlich anfällt. Der Anteil, der SJB zusteht, beträgt bis zu 65 Prozent der Verwaltungsvergütung. Die Höhe der Verwaltungsvergütung kann dem Verkaufsprospekt für den betreffenden Fonds entnommen werden.

Ist Berechnungsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bestand, erhält SJB eine Vertriebsfolgeprovision, die bis zu 0,90 Prozent p. a. beträgt.

SJB verzichtet zugunsten des Kunden auf die Vertriebsfolgeprovision. Die Vertriebsfolgeprovision wird dem Kunden auf seinem Verrechnungskonto bei der depotführenden Stelle, z.B. bei der FFB (Fondsplattform), gutgeschrieben.

3. Unterstützende Sachleistungen

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen erhält SJB möglicherweise zudem unterstützende Sachleistungen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um fachbezogene Schulungsveranstaltungen, die Erbringung von Dienstleistungen wie Beratungsunterstützung, Broschüren, Formulare und Vertragsunterlagen sowie die Übermittlung von Finanzanalysen handeln. Die unterstützenden Sachleistungen können von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausfallen und lassen sich zudem nicht immer leicht beziffern.

III. Nähere Einzelheiten

Sollten Sie Fragen zu den Zuwendungen haben, bietet Ihnen SJB selbstverständlich die Offenlegung näherer Einzelheiten an.

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SJB. Jederzeit für Sie im Einsatz.

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