Artikel 10
Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten.
Offenlegung ökologischer oder sozialer Merkmale für das Produkt „SJB Nachhaltig“ gemäß Artikel 10 Offen- legungsverordnung
Beschreibung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder des nachhaltigen Investitionsziels (Art. 10, Abs. 1, a) Offenlegungs-VO)
Die von der BfV Bank für Vermögen aktiv gemanagte nachhaltige Fondsvermögensverwaltung „SJB Nachhaltig“ mit chancenorientiertem Risikoprofil bewirbt sowohl ökologische als auch soziale Merkmale gemäß des Art. 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sogenannte „Offenlegungs-Verordnung (VO)“).
Die Strategie richtet sich an chancenorientierte Anleger, denen nachhaltiges Investieren am Herzen liegt. Die Aktienquote kann bis zu 100 % betragen. Entsprechend unserer ESG-Selektion kommen nur Fonds in Betracht, die unsere Mindestkriterien erfüllen.
Nichtfinanzielle und verantwortliche Investitionskriterien mit Blick auf Ökologie, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) werden im Investitionsprozess integriert, um das Investitionsrisiko der Strategie zu reduzieren.
Es wird jedoch keiner der drei Bereiche E, S oder G bevorzugt, alle sind gleichwertig. Schwerpunktsetzungen von Fonds werden im Kontext des Gesamtportfolios berücksichtigt.
Angaben zu den angewendeten Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung ökologischer oder sozialer Merkmale (Art. 10, Abs. 1, b) Offenlegungs-VO).
Grundsätzlich fußt die Allokation auf zwei Themen: Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Es wird darauf Wert gelegt, dass auch und insbesondere die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Daher wird die Gesamtallokation so gewählt, dass zwar das Thema Nachhaltigkeit umgesetzt wird, jedoch soll sichergestellt werden, dass dies nicht zu Lasten der Rendite geschieht.
An der strategischen Allokation wird möglichst festgehalten. Sie reflektiert die langfristige Einschätzung des Kapitalmarktes.Bei Veränderungen der Einschätzung als auch bei besonderen Opportunitäten können auch kurzfristig Änderungen des Portfolios vorgenommen werden.
Außerdem können einzelne Fonds gegen anhaltend outperformende und/oder günstigere Fonds des Segments ausgetauscht werden. Basis des Portfolios bilden Aktienfonds und Anleihefonds sowie Mischfonds. Die Schwerpunktthemen werden in der strategischen Ausrichtung definiert. Alternative Investmentfonds können das Portfolio gegebenenfalls ergänzen und als Risikodiversifizierer dienen.
Folgende Säulen beziehen wir in puncto Wirtschaftlichkeit ein:
• makroökonomisches Umfeld
• Bewertung der einzelnen Märkte und Eruierung von Wachstumsmöglichkeiten
• Analysefinanzpolitischer Rahmenbedingungen
• Identifikationder Investmentthemen (Regionen, Themen, Assetklassen, Strategien, Risikomanagement, usw. …)
Das Portfolio dieser Strategie muss zu mindestens 51% aus nachhaltigen Fonds bestehen (klassifiziert nach Artikel 8 oder 9
SDFR). Konkret setzen wir bei unserer Selektion folgende Kriterien an: aktiv gemanagte Fonds.
• Fonds nach Artikel 8 SFDR: Bewertung von Morningstar (Globen) liegt seit mindestens 12 Monaten vor.
• Keine nennenswerte Positionierung: In kritischen Branchen (beispielsweise Waffen)
• Fonds mit Impactcharakter: Klassifizierung nach Artikel 9 SFDR
• Externe Ratings: Externe Ratings (z.B. FNG, Österreichisches Umweltsiegel, …) können als unterstützende Entscheidungshilfe herangezogen werden, stellen aber kein entscheidendes Kriterium dar
Zudem muss ein aktives Commitment der Fondsgesellschaft zum Thema ESG/Nachhaltigkeit gegeben sein.
ETFs
Bei voll replizierenden ETFs gelten die gleichen Regeln wie bei aktiv gemanagten Fonds. Swap basierte ETFs können berücksichtigt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind
• Abdeckung „spezieller Themen“: Hierbei handelt es sich um ein Thema, welches anerkanntermaßen das Thema „Nachhaltigkeit/Ökologie“ abdeckt. Das können beispielsweise (aber nicht nur) folgende Themen sein: Erneuerbare Energien, nachhaltige Nahrungsindustrie, Dekarbonisierung, etc.
• Mehrwert gegenüber einem aktiven Fonds: Der ETF sollte einen Mehrwert gegenüber einem aktiv gemanagten Fonds (mit positiver Nachhaltigkeitsbewertung) vorweisen
• Positionsgröße: Die Positionsgröße sollte 10 % des Portfoliowertes nicht überschreiten
Bei der Auswahl der Zielfonds berücksichtigen wir neben den ökonomischen auch die nachhaltigen Kriterien in allen drei ESG-Ebenen. Darüber hinaus prüfen wir auch weitere Kriterien im Nachhaltigkeitsbereich, wie z.B. den Impact-Charakter, die Unterstützung der UN-Ziele sowie die Erfüllung der EU-Taxonomie.
In der Fondsauswahl können wir die Investitionen der Fonds, das Agieren der Vermögensverwalter selbst und auch die Mittelverwendung berücksichtigen. Durch die breite Streuung in verschiedene Fondsarten wollen wir die Strategie einerseits gegen Schwankungen stabilisieren und andererseits Marktchancen wahrnehmen. Die Gewichtung der Fonds erfolgt zur Stabilisierung des Portfolios risikoadjustiert, das heißt Fonds mit höherem Risiko innerhalb ihrer Assetklasse werden niedriger gewichtet.
Oberursel, den 08.09.2025
BfV Bank für Vermögen