ESG-Informationen

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
(Art. 3 Offenlegungsverordnung)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, berücksichtigen wir im Rahmen der Auswahl von Anbietern und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, beziehen wir je nach Kundenwunsch nicht in unsere Empfehlungen ein. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Art. 4 Offenlegungsverordnung in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur Offenlegungsverordnung vom 01. Januar 2023)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Produktanbietern zur Verfügung gestellten Informationen, für deren Richtigkeit wir jedoch nicht verantwortlich sind. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an, zudem erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Kunden, die einen besonders hohen Standard bei der Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien wünschen, können die aktiv gemanagte Fondsstrategie „SJB Nachhaltig“ wählen. Die Strategie SJB nachhaltig investiert in den Sektor der so genannten "Social Responsible Investments" (SRI)und in Unternehmen, die ihren Fokus auf die Einhaltung der ESG-Kriterien, also die Lösung von Umweltproblemen, Chancenungleichheiten und die Erfüllung ethischer und moralischer Standards legen. Bei der Auswahl der Zielfonds berücksichtigen wir neben den ökonomischen auch die nachhaltigen Kriterien in allen drei ESG-Ebenen. Darüber hinaus prüfen wir weitere Kriterien im Nachhaltigkeitsbereich, wie z.B. den Impact-Charakter, die Förderung der UN-Ziele sowie die Erfüllung der EU-Taxonomie. Bis zu 100 % des Portfolios bestehen aus Aktienfonds der Branchen Erneuerbare Energien, Lebensmitteltechnik, Wasser, Recycling und Infrastruktur. Zudem werden Zukunftstrends in Bereichen wie Technologie, Konsum, Sicherheit und Wohnen im Portfolio berücksichtigt. Auch Rohstoff-Aktienfonds, welche für neue Technologien unerlässlich sind (z.B.Lithium) können einen Teil der Strategie darstellen. Um Schwankungen zu reduzieren, wird eine breite geographische und sektorielle Differenzierung angestrebt.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Offenlegungsverordnung)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.