Das Investment: So gestalten Vermittler ihre Webseiten rechtssicher

sjb_werbung_das_investment_300_200„Versicherungsmaklern drohen Abmahnungen aufgrund des Facebook-„Gefällt mir“-Buttons“, erklärt Björn Thorben M. Jöhnke. Der Hamburger Rechtsanwalt mahnt: „Es besteht akuter Handlungsbedarf für Webseitenbetreiber.“

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt aktuell Versicherungsmakler für die Fidentus GmbH aus Regensburg ab, sofern auf der Internetseite der Vermittler ein Facebook-„Gefällt mir“-Button verwendet wird. Mit der Abmahnung wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Es kommt auf das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses an

 

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